Gebühren

Gebühren


Der erste persönliche Kontakt (noch keine Rechtsberatung) löst noch keine Gebühren für Sie aus. Danach vereinbaren wir je nach Umfang und Qualität eine Beratungsgebühr. Sie können gern einen Gebührenvergleich mit anderen Kanzleien vornehmen.

Wie überall in der Wirtschaft ist das teuerste oder billigste nicht das beste Produkt. Es geht um die Qualität der Rechtsberatung und die individuelle Beratung auf absoluter wechselseitiger Vertrauensbasis.

Geld sollte dort investiert werden, wo sich der Erfolg auch abzeichnet!

Sie erhalten jedoch aus unserer Kanzlei ein geballtes Wissen aus hunderten bzw. tausenden Prozessen und Rechtsstreitigkeiten der mehr als über 31 Jahre Berufserfahrung unserer Arbeit, so dass wir als selbständiges Wirtschaftsunternehmen als mitwirkendes Organ der Rechtspflege um Verständnis bitten, dass unsere Beratungsgebühren nicht im untersten Bereich liegen können.

In Prozesskostenhilfe /Verfahrenskostenhilfe und Beratungshilfe erhält der Rechtsanwalt zudem nur einen Bruchteil an Vergütung als die sonst nach RVG übliche Vergütung.

Auch in diesen Verfahren arbeiten wir engagiert mit dem gemeinsamen Ziel des Erfolges für beide Seiten -Mandant und Rechtsanwalt.

Die Gebühr wird zwischen uns wie immer fair vereinbart, dafür bekommen Sie eine fundierte Gegenleistung, die natürlich vergütet werden muss. Im übrigen werden alle anderen Gebühren nach Streitwert und Tabellen des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes und Gerichtskostengesetzes abgerechnet, sofern keine Vergütungsvereinbarung für besondere Fälle getroffen wird.