Patientenverfügung
Verwirklichen Sie Ihr Selbstbestimmungsrecht!
Unser Angebot:
Juristisch professionell und für Sie abgesicherte Vorsorgeverfügungen aus der Hand eines erfahrenen Juristen.
Unsere Kanzlei befaßt sich seit 2009 mit Änderungen im BGB, somit seit sehr vielen Jahren mit der Ausarbeitung folgender Verfügungen :
- Patientenverfügungen
- Betreuungsverfügungen
- Sorgerechtsverfügungen
- Vorsorgevollmachten
- Organspendeverfügungen
- Trauerverfügungen
Sie werden individuell durch uns beraten, wir erstellen Ihr eigenes Konzept. In dem Erstgespräch, welches juristische und medizinische Fragen beinhaltet, erarbeiten wir nach ausführlicher Beratung gemeinsam Ihre Verfügungen.
Es folgt die schriftliche Festlegung und nochmalige Durchsprache mit Ihnen und mit denen durch Sie bestimmten Bevollmächtigten. Ihre Änderungen und Wünsche werden berücksichtigt, im Zweitgespräch erhalten Sie Ihre fertigen Dokumente.
Die Verfügungsarten
Patientenverfügung
Sie entscheiden selbst über lebensverlängernde Maßnahmen im Ernstfall bei Krankheit oder Krankheitsverlauf u.a.m.
Vorsorgevollmacht
Sie entscheiden über Ihr Vermögen - es ist eine Art Generalvollmacht und schließt richterlich angeordnete Betreuung für Sie aus.
Betreuungsverfügung
Nur Sie entscheiden für sich selbst, wen ein Vormundschaftsgericht als persönlichen Betreuer für Sie bestimmt.
Sorgerechtsverfügung
Sie bestimmen im Fall der Notwendigkeit eine Person Ihres Vertrauens als Vormund für Ihr minderjähriges Kind und legen damit fest, wer die elterliche Sorge übertragen bekommt.
Organspendeverfügung
Sie entscheiden, ob und welche Organe Ihres Körpers Sie spenden möchten.
Trauerverfügung
Sie bestimmen die Wünsche und Vorstellungen zur Art und Weise der Bestattung.