Vollmachten

Vollmachten


Sie nutzen hier die Möglichkeit, uns Vollmacht für ein neues Mandat zu erteilen. Das neue Mandat wird jedoch erst durch Bestätigung unsererseits wirksam. Bis dahin ist das Mandat schwebend wirksam und gilt mangels Zustimmung meinerseits als nicht zustande gekommen. Dieser Vorbehalt ist unsererseits notwendig, da vor Mandatsbegründung z.B. eine Interessenkollision, Arbeitsbelastung der eigenen Kanzlei und Erfolgsaussicht des Mandats u. a. selbst geprüft werden müssen.

Auch für die weiteren Formblätter erlauben wir uns den höflichen Hinweis:
Drucken Sie bitte das jeweilige Dokument aus und senden Sie dies unterschrieben vorab per Fax an uns (+49 351 4590009). Überreichen Sie uns dann bitte unbedingt dieses im Original unterschriebene Dokument per Post oder in unserer Kanzlei, da viele Gerichte nur die Originalvollmacht akzeptieren werden!

Vielen Dank!